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Arbeitsmarktstatistik · Stand September 2026

Arbeitslosenquote Deutschland – September 2026

Aktuell sind 2.994.420 Menschen in Deutschland arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote beträgt 6,4 %.

Arbeitslosenquote
6,4 %
−0,1 Pp. zum Vormonat
+0,1 Pp. zum Vorjahresmonat
Arbeitslose
2.994.420
−66.980 zum Vormonat
+39.670 (+1,3 %) zum Vorjahr
Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit)
3.614.990
Quote: 7,6 %
+25.000 zum Vorjahr
Nach Rechtskreis
SGB III (Arbeitsagentur) 1.181.980
Quote 2,5 %
SGB II (Jobcenter) 1.812.430
Quote 3,8 %

Stand: September 2026. Veränderungen: Arbeitslosenquote in Prozentpunkten (Pp.), Arbeitslose absolut und in % (eigene Berechnung).

Im September 2026 waren in Deutschland 2.994.420 Menschen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen lag bei 6,4 %. Das sind 0,1 Prozentpunkte weniger als im August 2026 (6,5 %) und 0,1 Prozentpunkte mehr als im Vorjahresmonat September 2025 (6,3 %).

Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Zahl der Arbeitslosen um 39.670 (1,3 %) gestiegen. Im Vergleich zum Vormonat gab es 66.980 Arbeitslose weniger. Der Rückgang entspricht der üblichen Herbstbelebung nach der Sommerpause.

1.181.980 Arbeitslose (39 %) wurden im Rechtskreis SGB III von den Agenturen für Arbeit betreut, 1.812.430 (61 %) im Rechtskreis SGB II von den Jobcentern (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Die Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit), die zusätzlich auch Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erfasst, umfasste 3.614.990 Personen (Quote 7,6 %).

Unter den 16 Bundesländern hat Bayern mit 4,2 % die niedrigste Arbeitslosenquote, Bremen mit 11,2 % die höchste.

Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Deutschland

Arbeitslosenquote in %

Arbeitslose (Anzahl)

Arbeitslosenquote nach Bundesländern (September 2026)

Die Spanne reicht von 4,2 % in Bayern bis 11,2 % in Bremen. Klicken Sie auf ein Bundesland für Details bis auf Kreisebene.

Arbeitslosenquote der Bundesländer, sortiert von niedrig nach hoch
Rang Bundesland Quote zum Vorjahr Arbeitslose
1. Bayern 4,2 % ±0,0 Pp. 330.840
2. Baden-Württemberg 4,7 % ±0,0 Pp. 306.130
3. Rheinland-Pfalz 5,5 % +0,1 Pp. 126.700
4. Schleswig-Holstein 5,7 % −0,1 Pp. 94.010
5. Hessen 5,9 % +0,1 Pp. 210.400
6. Niedersachsen 6,1 % +0,1 Pp. 274.700
7. Brandenburg 6,3 % ±0,0 Pp. 85.890
7. Thüringen 6,3 % ±0,0 Pp. 69.050
9. Sachsen 7,1 % +0,2 Pp. 153.560
10. Saarland 7,3 % −0,1 Pp. 38.870
11. Mecklenburg-Vorpommern 7,6 % −0,2 Pp. 61.910
12. Nordrhein-Westfalen 7,9 % +0,1 Pp. 792.700
13. Sachsen-Anhalt 8,0 % +0,2 Pp. 87.980
14. Hamburg 8,4 % ±0,0 Pp. 95.520
15. Berlin 10,4 % +0,1 Pp. 223.830
16. Bremen 11,2 % −0,4 Pp. 42.330

Rot: Quote über dem Bundesdurchschnitt (6,4 %, schwarze Linie). Rang 1 = niedrigste Arbeitslosenquote.

Westdeutschland
6,0 %
2.312.200 Arbeitslose
Ostdeutschland (inkl. Berlin)
7,9 %
682.220 Arbeitslose

Ost/West: eigene Berechnung aus den Länderwerten (Näherungswert, da auf Basis gerundeter Länderquoten).

Bundesländer im Vergleich

Kreise mit der höchsten und niedrigsten Arbeitslosenquote

Vergleich aller 399 Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland (ohne die Stadtstaaten Berlin und Hamburg, die jeweils nur einen Kreis bilden).

Niedrigste Arbeitslosenquote

Rang Kreis / kreisfreie Stadt Quote zum Vorjahr Arbeitslose
1. Landkreis Roth 2,4 % −0,1 Pp. 1.780
2. Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 2,6 % +0,2 Pp. 1.960
2. Landkreis Unterallgäu 2,6 % +0,1 Pp. 2.320
4. Landkreis Neumarkt i.d.OPf. 2,7 % −0,2 Pp. 2.210
4. Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm 2,7 % +0,1 Pp. 2.130
6. Landkreis Eichstätt 2,8 % ±0,0 Pp. 2.200
6. Landkreis Miesbach 2,8 % −0,1 Pp. 1.590
6. Landkreis Ostallgäu 2,8 % ±0,0 Pp. 2.410
9. Landkreis Bamberg 2,9 % +0,1 Pp. 2.620
9. Landkreis Biberach 2,9 % ±0,0 Pp. 3.620

Höchste Arbeitslosenquote

Rang Kreis / kreisfreie Stadt Quote zum Vorjahr Arbeitslose
399. Gelsenkirchen (Stadt) 15,6 % +0,6 Pp. 21.480
398. Bremerhaven (Stadt) 14,0 % −0,5 Pp. 8.750
397. Duisburg (Stadt) 13,4 % +0,3 Pp. 35.940
396. Herne (Stadt) 12,7 % +0,5 Pp. 10.600
395. Hagen (Stadt) 12,4 % ±0,0 Pp. 12.800
394. Dortmund (Stadt) 12,3 % +0,4 Pp. 40.860
393. Pirmasens (Stadt) 11,8 % −0,1 Pp. 2.530
392. Oberhausen (Stadt) 11,6 % +0,3 Pp. 13.070
391. Essen (Stadt) 11,3 % −0,2 Pp. 35.490
390. Landkreis Uckermark 11,2 % −0,2 Pp. 6.390

Wie wird die Arbeitslosenquote berechnet?

Die Arbeitslosenquote gibt an, welcher Anteil der Erwerbspersonen arbeitslos ist. Die Bundesagentur für Arbeit berechnet sie nach folgender Formel:

Arbeitslosenquote = Arbeitslose ÷ alle zivilen Erwerbspersonen × 100
zivile Erwerbspersonen = zivile Erwerbstätige + Arbeitslose

Zu den zivilen Erwerbspersonen (Bezugsgröße) zählen sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte (ohne Soldaten), Selbständige und mithelfende Familienangehörige sowie die registrierten Arbeitslosen. Die Bezugsgröße wird in der Regel einmal jährlich aktualisiert.

Neben der Quote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen veröffentlicht die BA auch eine Quote bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen (ohne Selbständige). Diese fällt etwas höher aus. Auf dieser Seite wird – wie in der öffentlichen Berichterstattung üblich – die Quote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen verwendet.

Rechenbeispiel mit aktuellen Zahlen

Im September 2026 waren 2.994.420 Menschen arbeitslos, die Quote betrug 6,4 %. Daraus ergibt sich eine Bezugsgröße von rund 46,8 Mio. zivilen Erwerbspersonen: 2.994.420 ÷ 46,8 Mio. × 100 ≈ 6,4 %. (Eigene Berechnung, Näherungswert.)

Arbeitslosenquote berechnen

Geben Sie die Zahl der Arbeitslosen und der Erwerbstätigen ein – z. B. für Ihre Gemeinde oder eine Branche.

Ergebnis
–

Definitionen: Wer gilt als arbeitslos?

Arbeitslos (§ 16 SGB III)

Als arbeitslos gilt, wer vorübergehend nicht oder weniger als 15 Wochenstunden beschäftigt ist, eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden sucht, den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung steht und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet hat. Teilnehmende an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zählen nicht als arbeitslos.

SGB III und SGB II

SGB III (Arbeitsförderung): Arbeitslose, die von einer Agentur für Arbeit betreut werden – meist mit Anspruch auf Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung.
SGB II (Grundsicherung): Arbeitslose, die von einem Jobcenter betreut werden und Bürgergeld beziehen, häufig nach längerer Arbeitslosigkeit.

Unterbeschäftigung

Die Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) umfasst neben den Arbeitslosen auch Menschen in Weiterbildung, Aktivierungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten oder mit kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit. Sie bildet das tatsächliche Defizit an regulärer Beschäftigung umfassender ab. Im September 2026: 3.614.990 Personen, Quote 7,6 %.

Arbeitslosenzahlen Deutschland: Monatswerte

Monatswerte Deutschland
Monat Arbeitslosenquote Arbeitslose
September 2026 6,4 % 2.994.420
August 2026 6,5 % 3.061.400
Juli 2026 6,4 % 3.007.200
Juni 2026 6,2 % 2.935.850
Mai 2026 6,3 % 2.950.460
April 2026 6,4 % 3.008.160
Oktober 2025 6,2 % 2.910.750
September 2025 6,3 % 2.954.750
August 2025 6,4 % 3.025.140
Juli 2025 6,3 % 2.979.490
Juni 2025 6,2 % 2.914.260
Oktober 2024 6,0 % 2.790.530
September 2024 6,0 % 2.806.360
August 2024 6,1 % 2.871.910

Alle bisher erfassten Monatswerte. Die Zeitreihe wird mit jeder monatlichen Veröffentlichung der BA fortgeschrieben; SGB-II/III-Aufteilung liegt nur für Monate aus der Eckwertetabelle vor.

Häufige Fragen zur Arbeitslosenquote

Wie hoch ist die Arbeitslosenquote in Deutschland aktuell?

Im September 2026 lag die Arbeitslosenquote in Deutschland bei 6,4 % (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen). Im Vorjahresmonat waren es 6,3 %.

Wie viele Arbeitslose gibt es in Deutschland?

Die Bundesagentur für Arbeit zählte im September 2026 2.994.420 Arbeitslose, davon 1.181.980 im Rechtskreis SGB III und 1.812.430 im Rechtskreis SGB II. Die Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) umfasste 3.614.990 Personen.

Wie wird die Arbeitslosenquote berechnet?

Die Arbeitslosenquote ist der Anteil der registrierten Arbeitslosen an allen zivilen Erwerbspersonen: Arbeitslosenquote = Arbeitslose ÷ (zivile Erwerbstätige + Arbeitslose) × 100. Zu den zivilen Erwerbspersonen zählen sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte (ohne Soldaten), Selbständige und mithelfende Familienangehörige sowie die Arbeitslosen selbst.

Welches Bundesland hat die höchste Arbeitslosenquote?

Im September 2026 hatte Bremen mit 11,2 % die höchste Arbeitslosenquote aller Bundesländer.

Welches Bundesland hat die niedrigste Arbeitslosenquote?

Die niedrigste Arbeitslosenquote hatte im September 2026 Bayern mit 4,2 %.

Was ist der Unterschied zwischen SGB II und SGB III?

Arbeitslose im Rechtskreis SGB III sind bei einer Agentur für Arbeit gemeldet und erhalten in der Regel Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung. Arbeitslose im Rechtskreis SGB II werden von einem Jobcenter betreut und beziehen Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende).

Was bedeutet Unterbeschäftigung?

Die Unterbeschäftigung erfasst neben den Arbeitslosen auch Personen, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (z. B. Weiterbildung, Aktivierung) teilnehmen oder kurzfristig arbeitsunfähig sind. Sie zeigt das Defizit an regulärer Beschäftigung vollständiger als die Arbeitslosenzahl.

Warum weicht die Arbeitslosenquote von der Erwerbslosenquote ab?

Die Arbeitslosenquote der Bundesagentur für Arbeit beruht auf den bei Agenturen und Jobcentern registrierten Arbeitslosen. Die Erwerbslosenquote des Statistischen Bundesamts folgt dem ILO-Konzept und wird per Befragung ermittelt – dort gilt z. B. schon eine Stunde Arbeit pro Woche als Erwerbstätigkeit. Die Erwerbslosenquote fällt deshalb deutlich niedriger aus.

Wann werden die neuen Arbeitslosenzahlen veröffentlicht?

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht die Arbeitsmarktzahlen monatlich, in der Regel am Monatsende bzw. in den ersten Tagen des Folgemonats. Diese Seite wird täglich mit den Daten der BA-Statistik abgeglichen.