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Bildungsgutschein 2026: Weiterbildung und Umschulung über die Arbeitsagentur

Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten einer Weiterbildung oder Umschulung. Voraussetzungen, Ablauf, Weiterbildungsprämie, Weiterbildungsgeld und Tipps fürs Beratungsgespräch.

Von Redaktion arbeitslosenzahlen.de Veröffentlicht: Lesezeit: 9 Min.

Gutschein-Karte mit Doktorhut und Bücherstapel als Symbol für eine geförderte Weiterbildung
Inhalt
  1. Was ist ein Bildungsgutschein?
  2. Wer bekommt einen Bildungsgutschein?
  3. Welche Kosten übernimmt der Bildungsgutschein?
  4. Umschulung: Prämien und Weiterbildungsgeld
  5. Schritt für Schritt zum Bildungsgutschein
  6. Woran Sie einen guten Bildungsträger erkennen
  7. Weitere Förderwege im Überblick
  8. Tipps für das Beratungsgespräch
  9. Fazit
  10. Häufige Fragen
  11. Quellen

Eine Weiterbildung kann der entscheidende Schritt zurück in Arbeit sein – vor allem, wenn der alte Beruf kaum noch gefragt ist oder ein Berufsabschluss fehlt. Die gute Nachricht: Wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, muss eine solche Qualifizierung meist nicht selbst bezahlen. Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten, bei abschlussorientierten Umschulungen gibt es zusätzlich Prämien und ein monatliches Weiterbildungsgeld. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtsgrundlagen, den Ablauf Schritt für Schritt und worauf es im Beratungsgespräch ankommt.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Bestätigung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, dass die Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung vorliegen. Rechtsgrundlage ist § 81 SGB III; für Menschen in der Grundsicherung gilt die Regelung über das SGB II entsprechend. Der Gutschein kann zeitlich befristet und auf ein bestimmtes Bildungsziel sowie eine Region beschränkt werden (§ 81 Abs. 4 SGB III). Mit ihm suchen Sie sich einen zugelassenen Bildungsträger aus, der den Gutschein vor Kursbeginn bei der Agentur einreicht.

Gefördert werden sehr unterschiedliche Formate: kurze Anpassungsqualifizierungen von wenigen Wochen, berufsbezogene Zertifikatskurse (etwa zu SAP, Buchhaltung oder Staplerschein), Teilqualifizierungen und vollwertige Umschulungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Auf einen Blick: Der Bildungsgutschein deckt die Weiterbildungskosten – Lehrgangsgebühren, Fahrkosten, bei Bedarf auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuung (§ 83 SGB III). Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während der Weiterbildung als „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung" weiter.

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Nach § 81 Abs. 1 SGB III können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert werden, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Weiterbildung ist notwendig, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
  2. Die Agentur für Arbeit hat sie vor Beginn beraten.
  3. Maßnahme und Träger sind zugelassen (AZAV-Zertifizierung).

Seit einigen Jahren erkennt das Gesetz die Notwendigkeit bei Arbeitslosen auch dann an, wenn eine Weiterbildung die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch erweiterte berufliche Kompetenzen verbessert und nach Lage des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist (§ 81 Abs. 1a SGB III). Das öffnet die Tür auch für Qualifizierungen, die nicht direkt auf eine konkrete Stelle zielen.

Typische Zielgruppen

  • Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld (Agentur für Arbeit) oder in der Grundsicherung (Jobcenter).
  • Von Arbeitslosigkeit Bedrohte, etwa nach Erhalt einer Kündigung oder kurz vor Ende einer Befristung.
  • Menschen ohne Berufsabschluss oder mit einem Abschluss, den sie nach mehr als vier Jahren an- oder ungelernter Tätigkeit voraussichtlich nicht mehr ausüben können (§ 81 Abs. 2 SGB III).
  • Beschäftigte, die sich im laufenden Arbeitsverhältnis weiterqualifizieren wollen – hier greift § 82 SGB III, bei dem sich der Arbeitgeber je nach Betriebsgröße an den Lehrgangskosten beteiligt.
Kein Rechtsanspruch – mit einer Ausnahme: Die Förderung nach § 81 Abs. 1 SGB III ist eine Ermessensleistung („können gefördert werden"). Anders beim nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses: Sind die Voraussetzungen des § 81 Abs. 2 SGB III erfüllt, „wird" die Weiterbildung gefördert. Auch der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses ist unter den Voraussetzungen von § 81 Abs. 3 SGB III als Pflichtleistung ausgestaltet.

Welche Kosten übernimmt der Bildungsgutschein?

§ 83 SGB III zählt die förderfähigen Weiterbildungskosten auf:

Kostenart Was dazugehört
Lehrgangskosten Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Lernmittel, Kosten einer Eignungsfeststellung
Fahrkosten Wege zwischen Wohnung und Bildungsstätte bzw. Praktikumsbetrieb
Auswärtige Unterbringung und Verpflegung Wenn die Weiterbildung nicht vom Wohnort aus besucht werden kann
Kinderbetreuung Zuschuss zu den Betreuungskosten für Kinder während der Maßnahme

Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während einer geförderten Weiterbildung weiter. Dabei wird die Anspruchsdauer nur zur Hälfte verbraucht: Für je zwei Tage Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung mindert sich der Restanspruch um einen Tag (§ 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III). Dauerte die Förderung mindestens sechs Monate und bleiben danach weniger als drei Monate Restanspruch, wird dieser einmalig auf drei Monate verlängert (§ 148 Abs. 3 SGB III). Ein Puffer für die Jobsuche nach dem Abschluss ist damit eingebaut.

Umschulung: Prämien und Weiterbildungsgeld

Für Weiterbildungen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer führen, sieht § 87a SGB III zusätzliche Anreize vor:

  • 1.000 Euro Weiterbildungsprämie nach bestandener Zwischenprüfung oder bestandenem ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung,
  • 1.500 Euro Weiterbildungsprämie nach bestandener Abschlussprüfung,
  • 150 Euro Weiterbildungsgeld monatlich für Arbeitslose während einer solchen abschlussbezogenen Weiterbildung – zusätzlich zum Arbeitslosengeld. Auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Grundsicherung erhalten es, und zwar sogar dann, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen (§ 87a Abs. 3 SGB III).

Eine Umschulung dauert in der Regel zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit: Nach § 180 Abs. 4 SGB III ist eine Vollzeitmaßnahme nur angemessen, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt ist. Aus einer dreijährigen Ausbildung wird so typischerweise eine Umschulung von rund zwei Jahren.

Schritt für Schritt zum Bildungsgutschein

1. Beratungstermin vereinbaren

Die Beratung vor Maßnahmebeginn ist eine gesetzliche Voraussetzung. Bitten Sie Ihre Vermittlungsfachkraft ausdrücklich um ein Gespräch zur beruflichen Weiterbildung. Wer noch beschäftigt ist, kann sich an die Berufsberatung im Erwerbsleben der Agentur für Arbeit wenden.

2. Ziel und Kurs recherchieren

Kommen Sie nicht mit leeren Händen. Das Weiterbildungsportal mein NOW der Bundesagentur für Arbeit (mein-now.de) hat das frühere KURSNET abgelöst und listet geförderte Angebote samt Maßnahmenummer. Notieren Sie ein bis zwei konkrete Kurse mit Träger, Dauer, Kosten und Abschluss.

3. Den Bedarf begründen

Zeigen Sie, dass die Weiterbildung Ihre Chancen auf eine Stelle verbessert. Überzeugend sind:

  • ausgedruckte Stellenanzeigen, die genau die Qualifikation verlangen, zum Beispiel aus unserer Jobbörse oder aus den Jobs in München,
  • Hinweise auf Engpassberufe – die Bundesagentur weist in ihrer Fachkräfteengpassanalyse aktuell 157 Berufe mit Engpass aus, vor allem in Pflege, Gesundheit, Bau und Handwerk,
  • eine Einstellungszusage oder Absichtserklärung eines Arbeitgebers für den Fall des Abschlusses,
  • ein Nachweis, dass Ihr bisheriger Beruf in Ihrer Region kaum noch Stellen bietet.

4. Eignung klären

Bei längeren Maßnahmen, insbesondere Umschulungen, prüft die Agentur, ob Sie für das Bildungsziel geeignet sind und die Maßnahme voraussichtlich erfolgreich abschließen. Dafür kann der Berufspsychologische Service der Agentur einen Test durchführen. Nehmen Sie das ernst: Ein gutes Ergebnis ist ein starkes Argument.

5. Gutschein erhalten und einlösen

Stimmt die Agentur zu, erhalten Sie den Bildungsgutschein mit Bildungsziel, Dauer, Geltungsbereich und Gültigkeitsfrist. Mit ihm melden Sie sich beim Träger an; der Träger legt den Gutschein vor Beginn der Maßnahme der Agentur vor. Achten Sie auf die Frist – ein nicht rechtzeitig eingelöster Gutschein verfällt.

Woran Sie einen guten Bildungsträger erkennen

  • AZAV-Zulassung von Träger und Maßnahme – ohne sie ist keine Förderung möglich.
  • Anerkannter Abschluss (IHK- oder HWK-Prüfung, Herstellerzertifikat, aussagekräftiges Trägerzertifikat mit Inhaltsangabe).
  • Praxisanteile wie Betriebspraktika, die oft direkt in eine Stelle münden.
  • Transparente Eingliederungsquoten – fragen Sie nach, wie viele Teilnehmende nach dem Kurs eine Stelle gefunden haben.
  • Lernform, die zu Ihnen passt: Präsenz, virtuelles Klassenzimmer oder Mischformen. Reines Selbstlernen ohne Betreuung ist für viele schwierig durchzuhalten.
Abbruch hat Folgen: Wer eine geförderte Weiterbildung ohne wichtigen Grund abbricht oder durch maßnahmewidriges Verhalten einen Ausschluss verursacht, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 Abs. 1 Nr. 5 SGB III). Auch die Ablehnung einer angebotenen Maßnahme trotz Rechtsfolgenbelehrung kann eine Sperrzeit auslösen. Sprechen Sie Probleme deshalb frühzeitig mit Träger und Agentur an. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Weitere Förderwege im Überblick

Instrument Für wen? Was wird gefördert?
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Menschen ohne Berufsabschluss Weiterbildungskosten, bei Umschulung zusätzlich Prämien und Weiterbildungsgeld
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (§ 45 SGB III) Arbeitsuchende und Arbeitslose Kürzere Maßnahmen, z. B. Coaching, Bewerbungstraining, Orientierung; berufliche Kenntnisvermittlung höchstens acht Wochen
Weiterbildung Beschäftigter (§ 82 SGB III) Beschäftigte (Maßnahme über 120 Stunden, Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück) Volle oder teilweise Übernahme der Lehrgangskosten, ggf. Zuschuss zum Arbeitsentgelt; Arbeitgeberanteil abhängig von der Betriebsgröße
Qualifizierungsgeld (§§ 82a ff. SGB III) Beschäftigte in Betrieben mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf Entgeltersatz von 60 bzw. 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz; Arbeitgeber trägt die Lehrgangskosten
Aufstiegs-BAföG Unabhängig von Arbeitslosigkeit Fortbildungen zu Meister, Fachwirt, Techniker und ähnlichen Abschlüssen

Tipps für das Beratungsgespräch

  • Vorbereitet kommen: konkreter Kurs, Träger, Maßnahmenummer, Kosten, Dauer.
  • Arbeitsmarktbezug herstellen: Stellenanzeigen und regionale Nachfrage mitbringen.
  • Motivation zeigen: Erklären Sie, warum Sie das Ziel erreichen wollen und was Sie bereits unternommen haben (Praktikum, Probetag, Gespräche mit Betrieben).
  • Alternativen kennen: Wird eine lange Umschulung abgelehnt, kann eine Teilqualifizierung oder ein kürzerer Zertifikatskurs ein Einstieg sein.
  • Ablehnung schriftlich geben lassen: Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich die Gründe erläutern und bessern Sie gezielt nach.

Nutzen Sie die Weiterbildung später auch im Lebenslauf: Wie Sie eine Phase der Arbeitslosigkeit mit Weiterbildung überzeugend darstellen, zeigt unser Ratgeber zur Lücke im Lebenslauf. Und wie lange Ihr Arbeitslosengeld grundsätzlich läuft, erklärt der Beitrag zu Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes.

Fazit

Der Bildungsgutschein ist eines der wirksamsten Instrumente, um nach einem Jobverlust beruflich neu durchzustarten. Er übernimmt die Kosten einer zugelassenen Weiterbildung, das Arbeitslosengeld läuft weiter und wird dabei nur zur Hälfte verbraucht, und bei einer Umschulung kommen bis zu 2.500 Euro Prämien sowie 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat hinzu. Weil die meisten Förderungen im Ermessen der Agentur liegen, lohnt sich eine gründliche Vorbereitung: ein konkretes Ziel, ein passender Kurs und gute Argumente, warum genau diese Qualifizierung Sie in Arbeit bringt.

Häufige Fragen

Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein?

In der Regel nicht. Die Förderung nach § 81 Abs. 1 SGB III liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Eine Ausnahme gilt für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses und des Hauptschulabschlusses: Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss gefördert werden.

Bekomme ich während der Weiterbildung weiter Arbeitslosengeld?

Ja. Sie erhalten Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung. Die Anspruchsdauer wird dabei nur zur Hälfte verbraucht: Zwei Tage Weiterbildung kosten einen Tag Restanspruch. Nach einer mindestens sechsmonatigen Förderung bleiben mindestens drei Monate Restanspruch für die Jobsuche.

Wie hoch ist die Weiterbildungsprämie?

Bei einer geförderten Weiterbildung mit Abschluss in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf gibt es 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung. Arbeitslose erhalten während einer solchen Weiterbildung außerdem monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld.

Kann ich den Bildungsgutschein auch für einen Onlinekurs nutzen?

Ja, sofern Träger und Maßnahme nach AZAV zugelassen sind. Viele Anbieter arbeiten mit virtuellen Klassenzimmern. Prüfen Sie, ob feste Unterrichtszeiten und eine Betreuung durch Dozentinnen und Dozenten vorgesehen sind.

Was passiert, wenn ich die Weiterbildung abbreche?

Ein Abbruch ohne wichtigen Grund kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Wichtige Gründe können etwa gesundheitliche Probleme oder die Aufnahme einer Arbeitsstelle sein. Informieren Sie Träger und Agentur für Arbeit frühzeitig, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Wo finde ich förderfähige Kurse?

Im Portal mein NOW der Bundesagentur für Arbeit, das das frühere KURSNET ersetzt hat. Dort können Sie nach Kursen mit Förderung über den Bildungsgutschein filtern. Auch Ihre Vermittlungsfachkraft und die Bildungsträger vor Ort beraten Sie.

Quellen