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Unterbeschäftigung erklärt: Was die Arbeitslosenzahl nicht zeigt

Neben 3,06 Millionen Arbeitslosen zählte die Bundesagentur für Arbeit im August 2026 rund 3,67 Millionen Unterbeschäftigte. Dieser Ratgeber erklärt, wer in der Unterbeschäftigung steckt, wie sich die drei Stufen zusammensetzen, warum die Kennzahl für die Konjunkturanalyse wichtig ist und was selbst sie nicht erfasst.

Von Redaktion arbeitslosenzahlen.de Veröffentlicht: Lesezeit: 9 Min.

Eisberg mit kleiner Spitze über und großem Teil unter der Wasserlinie als Symbol für die Unterbeschäftigung
Inhalt
  1. Warum es die Unterbeschäftigung gibt
  2. Die drei Stufen der Unterbeschäftigung
  3. Die Zahlen im August 2026
  4. Was die Zahlen verraten
  5. Unterschiede zwischen den Rechtskreisen
  6. Und was ist mit Kurzarbeit?
  7. Was auch die Unterbeschäftigung nicht zeigt
  8. Regionale Unterbeschäftigung
  9. Fazit
  10. Häufige Fragen (FAQ)
  11. Quellen

Die Arbeitslosenzahl ist die bekannteste Kennzahl des Arbeitsmarkts – aber nicht die vollständigste. Wer eine geförderte Weiterbildung macht, an einem Integrationskurs teilnimmt oder am Zähltag krankgeschrieben ist, gilt statistisch nicht als arbeitslos, obwohl er keine reguläre Arbeit hat. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfasst diese Menschen in der Unterbeschäftigung. Im August 2026 lag sie bei 3.674.284 Personen – gut 610.000 mehr als die Zahl der registrierten Arbeitslosen. Dieser Ratgeber erklärt, was hinter der Zahl steckt.

Warum es die Unterbeschäftigung gibt

Nach § 16 Abs. 2 SGB III gelten Teilnehmende an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos. Das ist sachlich begründet: Wer ganztägig eine Umschulung besucht, steht dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Es hat aber eine Nebenwirkung: Die Arbeitslosenzahl lässt sich durch mehr oder weniger Maßnahmen beeinflussen, ohne dass sich an der Beschäftigungslage etwas ändert.

Die BA hat deshalb Ende der 2000er-Jahre das Konzept der Unterbeschäftigung entwickelt (grundlegender Methodenbericht vom Mai 2009). Es verfolgt zwei Ziele:

  • ein möglichst umfassendes Bild vom Defizit an regulärer Beschäftigung zu geben und
  • realwirtschaftliche, insbesondere konjunkturelle Einflüsse besser erkennbar zu machen – denn der Einsatz entlastender Arbeitsmarktpolitik verändert zwar die Arbeitslosigkeit, nicht aber die Unterbeschäftigung.

Unterstellt wird dabei, dass die Betroffenen ohne die jeweilige Maßnahme arbeitslos wären.

Kurz gesagt: Unterbeschäftigung = registrierte Arbeitslose + Menschen, die nur wegen einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, eines Sonderstatus oder einer kurzfristigen Krankheit nicht als arbeitslos zählen. Die aktuellen Arbeitslosenzahlen finden Sie auf der Seite Arbeitslosenquote Deutschland.

Die drei Stufen der Unterbeschäftigung

Die BA baut die Unterbeschäftigung in drei Stufen auf. Jede Stufe fügt Personen hinzu, die sich weiter vom Status „arbeitslos“ entfernt haben.

Stufe 1: Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne

Hierzu zählen Menschen, die alle Kriterien der Arbeitslosigkeit erfüllen – beschäftigungslos, arbeitsuchend, verfügbar –, aber allein wegen der Teilnahme an einer Maßnahme oder wegen einer Sonderregelung nicht als arbeitslos gezählt werden. Das sind vor allem Teilnehmende an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (zum Beispiel Bewerbungstrainings oder Maßnahmen bei einem Arbeitgeber) sowie Ältere, für die die inzwischen ausgelaufene Sonderregelung des § 53a Abs. 2 SGB II gilt: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 58 Jahren, die ein Jahr lang Grundsicherung bezogen und kein Jobangebot erhalten hatten, galten nicht als arbeitslos. Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurde diese Regel zum 1. Januar 2023 für Neufälle abgeschafft; die Zahl der Betroffenen sinkt deshalb stetig.

Stufe 2: Unterbeschäftigung im engeren Sinne

Hinzu kommen Personen, die nah am Arbeitslosenstatus sind: Sie erfüllen die Arbeitslosenkriterien derzeit nicht, weil sie etwa eine Weiterbildung besuchen, in einer Arbeitsgelegenheit tätig sind, einen Integrations- oder Sprachkurs besuchen (Fremdförderung) oder am Zähltag kurzfristig arbeitsunfähig sind. Die BA formuliert es so: Diese Menschen haben ihr Beschäftigungsproblem noch nicht gelöst; ohne die Maßnahmen wären sie arbeitslos.

Stufe 3: Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit)

Zuletzt werden Personen in Maßnahmen addiert, die „fern vom Arbeitslosenstatus“ sind und ihr Beschäftigungsproblem individuell schon weitgehend gelöst haben – vor allem geförderte Selbstständige mit Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld. Sie stehen stellvertretend für Menschen, die ohne diese Förderung arbeitslos wären.

Die Zahlen im August 2026

So setzte sich die Unterbeschäftigung im Berichtsmonat August 2026 zusammen (vorläufige Werte der BA; endgültige Werte stehen erst nach drei Monaten fest):

KomponenteAugust 2026Veränderung zum Vorjahr
Registrierte Arbeitslose3.061.396+36.260
+ Aktivierung und berufliche Eingliederung144.945+31.006
+ Sonderregelung für Ältere (§ 53a SGB II)30.176−20.310
= Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne3.236.517+46.956
+ Berufliche Weiterbildung (inkl. Förderung von Menschen mit Behinderungen)113.601+5.709
+ Arbeitsgelegenheiten45.684+4.635
+ Fremdförderung (u. a. Integrationskurse)173.023−29.619
+ Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)15.152−2.739
+ Beschäftigungszuschuss567−138
+ Kurzfristige Arbeitsunfähigkeit66.534+5.513
= Unterbeschäftigung im engeren Sinne3.651.078+30.317
+ Gründungszuschuss22.476+2.518
+ Einstiegsgeld (Variante Selbstständigkeit)730+93
= Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit)3.674.284+32.928

Quelle: Statistik der BA, Monatsbericht August 2026, Tabelle 5.5. Die Arbeitslosen machten damit 83,3 Prozent der Unterbeschäftigung aus.

Die Unterbeschäftigungsquote

Die Unterbeschäftigungsquote lag im August 2026 bei 7,7 Prozent, die Arbeitslosenquote bei 6,5 Prozent. Der Nenner der Unterbeschäftigungsquote ist eine erweiterte Bezugsgröße, die neben allen zivilen Erwerbspersonen auch die Maßnahmeteilnehmenden und Personen mit Sonderstatus enthält (2026: 47.709.196). Weil die Nenner verschieden sind, ist die Arbeitslosenquote kein rechnerischer Teil der Unterbeschäftigungsquote. Wie Quoten grundsätzlich berechnet werden, zeigt der Ratgeber Arbeitslosenquote berechnen.

Was die Zahlen verraten

Der Vorjahresvergleich zeigt, warum die Unterbeschäftigung so nützlich ist. Zwischen August 2025 und August 2026 stieg die Arbeitslosenzahl um gut 36.000, die Unterbeschäftigung um knapp 33.000. Die Gesamtentlastung durch Arbeitsmarktpolitik war also ungefähr gleich groß wie ein Jahr zuvor. Darunter verschob sich aber einiges:

  • Weniger Integrationskurse: Die Fremdförderung ging um fast 30.000 zurück. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist die Teilnahme von Geflüchteten an Sprach- und Integrationskursen deutlich rückläufig.
  • Auslaufende Sonderregel für Ältere: Rund 20.000 weniger Menschen fielen unter § 53a Abs. 2 SGB II.
  • Mehr Aktivierungsmaßnahmen: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung legten um rund 31.000 zu, die berufliche Weiterbildung um knapp 6.000.

Die BA betrachtet die saisonbereinigte Unterbeschäftigung als den besseren Indikator für die realwirtschaftliche Entwicklung. Im August 2026 nahm sie saisonbereinigt um 3.000 ab, während die saisonbereinigte Arbeitslosigkeit um 4.000 stieg. Beide Bewegungen sind klein – sie zeigen eine Seitwärtsbewegung auf erhöhtem Niveau.

Zwei Jahre im Vergleich

Noch deutlicher wird der Effekt über einen längeren Zeitraum. Von August 2024 bis August 2026 stieg die Zahl der registrierten Arbeitslosen von 2.871.913 auf 3.061.396 – ein Plus von rund 189.000. Die Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) wuchs im selben Zeitraum nur von 3.609.190 auf 3.674.284, also um rund 65.000 (eigene Berechnung aus BA-Daten). Ein erheblicher Teil des Anstiegs der Arbeitslosigkeit geht demnach darauf zurück, dass weniger Menschen in entlastenden Maßnahmen oder Sonderregelungen waren – etwa weil Integrationskurse endeten oder die Sonderregel für Ältere ausläuft. Die Unterbeschäftigung zeigt so, dass sich die Beschäftigungslage in diesem Zeitraum weniger stark verschlechtert hat, als die Arbeitslosenzahl allein vermuten ließe. Umgekehrt gilt: Wird Arbeitsmarktpolitik ausgeweitet, kann die Arbeitslosenzahl sinken, ohne dass mehr Menschen eine reguläre Stelle haben.

Achtung bei Vergleichen: Die Unterbeschäftigung für die jüngsten Monate ist vorläufig. Endgültige Werte stehen erst nach drei Monaten fest. Außerdem passt die BA das Messkonzept an, wenn arbeitsmarktpolitische Instrumente wegfallen oder neu hinzukommen. Für lange Zeitreihen sind die Methodenberichte der BA die maßgebliche Referenz.

Unterschiede zwischen den Rechtskreisen

In der Arbeitslosenversicherung (Rechtskreis SGB III) spielt die Entlastung durch Maßnahmen eine kleinere Rolle als in der Grundsicherung (SGB II). Im SGB III lag die Unterbeschäftigung im August 2026 bei 1.385.502, die Arbeitslosigkeit bei 1.223.333; die Arbeitslosen machten 88,3 Prozent der Unterbeschäftigung aus. Wichtigste Zusatzkomponente ist dort die berufliche Weiterbildung (74.648). Im SGB II fallen dagegen Integrationskurse, Arbeitsgelegenheiten und die Teilhabe am Arbeitsmarkt ins Gewicht. Wer in welchem Rechtskreis betreut wird, hängt vom Leistungsanspruch ab: Arbeitslosengeld gibt es bei der Agentur für Arbeit, Grundsicherungsgeld beim Jobcenter.

Und was ist mit Kurzarbeit?

Die Hauptkennzahl heißt „Unterbeschäftigung ohne Kurzarbeit“. Kurzarbeitende sind erwerbstätig und haben einen Arbeitsvertrag; ihr Arbeitsausfall ist aber ebenfalls ein Defizit an Beschäftigung. Die BA rechnet ihn in Vollzeitäquivalente um. Im Juni 2026 bezogen nach vorläufigen Daten 140.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld; bei einem durchschnittlichen Arbeitsausfall von 27 Prozent entsprach das rechnerisch den Arbeitsplätzen von 38.000 Beschäftigten. In Krisen wie 2020 war dieser Effekt um ein Vielfaches größer.

Was auch die Unterbeschäftigung nicht zeigt

Selbst die Unterbeschäftigung erfasst nur Menschen, die mit Agentur für Arbeit oder Jobcenter in Kontakt stehen. Nicht enthalten sind:

  • Die Stille Reserve: Menschen, die gern arbeiten würden, aber sich weder melden noch aktiv suchen – etwa weil sie entmutigt sind oder die Kinderbetreuung fehlt. Das IAB schätzt diese Stille Reserve im engeren Sinn für den Jahresdurchschnitt 2025 auf rund 516.000 Personen und erwartet für 2026 einen Anstieg auf rund 642.000.
  • Unfreiwillige Teilzeit: Wer 20 Stunden arbeitet, aber 35 möchte, taucht in keiner der beiden BA-Kennzahlen als unterbeschäftigt auf. Diese Form der Unterbeschäftigung erfasst das Statistische Bundesamt über die Arbeitskräfteerhebung.
  • Erwerbstätige in der Grundsicherung: Menschen, die mindestens 15 Wochenstunden arbeiten und aufstockend Grundsicherungsgeld beziehen, sind weder arbeitslos noch unterbeschäftigt. Im April 2026 waren laut BA 379.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus diesem Grund nicht arbeitslos.

Auch die Erwerbslosigkeit nach internationalem Standard zeigt ein anderes Bild. Warum das so ist, erklärt der Ratgeber Arbeitslosigkeit und Erwerbslosigkeit: der Unterschied.

Regionale Unterbeschäftigung

Die BA weist die Unterbeschäftigung auch für Länder und Kreise aus. Die Unterschiede ähneln denen bei der Arbeitslosigkeit, fallen aber etwas größer aus, weil in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit meist auch mehr Maßnahmen stattfinden. Im August 2026 reichte die Unterbeschäftigungsquote von 5,1 Prozent in Bayern bis 13,7 Prozent in Bremen. Die Arbeitslosenquoten aller Länder im Vergleich zeigt der Beitrag Arbeitslosenquote nach Bundesländern 2026.

Fazit

Die Unterbeschäftigung ergänzt die Arbeitslosenzahl um die Menschen, die nur wegen einer Maßnahme, eines Sonderstatus oder einer kurzen Krankheit nicht als arbeitslos gelten. Im August 2026 waren das rund 613.000 Personen zusätzlich zu 3,06 Millionen Arbeitslosen (eigene Berechnung). Weil sie unabhängig vom Umfang der Arbeitsmarktpolitik ist, eignet sie sich besonders gut, um die tatsächliche konjunkturelle Entwicklung zu beurteilen. Ein vollständiges Bild der ungenutzten Arbeitskraft liefert aber auch sie nicht – dafür braucht es zusätzlich Befragungsdaten zur Stillen Reserve und zur unfreiwilligen Teilzeit.

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung aktuell

Wir zeigen Arbeitslose, Arbeitslosenquote und Unterbeschäftigung für Deutschland, alle Länder und Kreise – nach jeder Veröffentlichung der BA aktualisiert.

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Häufige Fragen (FAQ)

Was versteht man unter Unterbeschäftigung?

Die BA fasst darunter alle registrierten Arbeitslosen und zusätzlich Menschen zusammen, die nur deshalb nicht als arbeitslos zählen, weil sie an einer entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen, einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus haben oder kurzfristig arbeitsunfähig sind.

Wie hoch ist die Unterbeschäftigung aktuell?

Im August 2026 lag die Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) bei 3.674.284 Personen, die Unterbeschäftigungsquote bei 7,7 Prozent. Die Werte werden monatlich aktualisiert und sind für die jüngsten Monate vorläufig.

Zählen Menschen in Weiterbildung als arbeitslos?

Nein. Teilnehmende an einer geförderten beruflichen Weiterbildung gelten nach § 16 Abs. 2 SGB III nicht als arbeitslos. Sie werden aber in der Unterbeschäftigung erfasst.

Zählen Kranke als arbeitslos?

Wer am Zähltag arbeitsunfähig erkrankt ist, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und zählt nicht als arbeitslos. Bei einer kurzfristigen Arbeitsunfähigkeit wird die Person jedoch in der Unterbeschäftigung berücksichtigt.

Ist die Unterbeschäftigung die „wahre“ Arbeitslosigkeit?

Sie ist eine umfassendere Kennzahl, aber keine vollständige. Die Stille Reserve und unfreiwillige Teilzeit sind nicht enthalten. Die Unterbeschäftigung ist vor allem ein Instrument, um konjunkturelle Entwicklungen unabhängig vom Umfang der Arbeitsmarktpolitik zu erkennen.

Quellen

  • Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt, August 2026 (Kapitel 1.4.6, Tabelle 5.5, Statistische Hinweise): statistik.arbeitsagentur.de
  • Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Dokumentation „Bezugsgröße 2026“ (erweiterte Bezugsgröße): statistik.arbeitsagentur.de
  • Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Methodische Hinweise zu Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung: statistik.arbeitsagentur.de
  • IAB-Kurzbericht 17/2026: IAB-Prognose 2026/2027 – Erwerbstätigkeit schrumpft trotz besserer Konjunktur: doku.iab.de
  • § 16 SGB III (Arbeitslose) und § 53a SGB II: gesetze-im-internet.de