Gehaltsrechner · Abrechnungsjahr 2026
Brutto-Netto-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt mit allen Werten für 2026: Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben – auch für Minijob, Midijob und privat Versicherte.
Ergebnis
Ihr Nettogehalt 2026 · Steuerklasse I
Netto pro Monat
3.520,40 €
Netto pro Jahr
42.244,80 €
Von 5.779,00 € brutto bleiben 60,9 % netto. Abzüge gesamt: 2.258,60 € im Monat.
- Netto 3.520,40 € 60,9 %
- Steuern 1.001,66 € 17,3 %
- Rentenversicherung 537,45 € 9,3 %
- Kranken- und Pflegeversicherung 644,36 € 11,2 %
- Arbeitslosenversicherung 75,13 € 1,3 %
| Position | Monat | Jahr |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 5.779,00 € | 69.348,00 € |
| Steuern | ||
| Lohnsteuer | 1.001,66 € | 12.019,92 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € | 0,00 € |
| Kirchensteuer | 0,00 € | 0,00 € |
| Summe Steuern | 1.001,66 € | 12.019,92 € |
| Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil) | ||
| Rentenversicherung | 537,45 € | 6.449,40 € |
| Arbeitslosenversicherung | 75,13 € | 901,56 € |
| Krankenversicherung (8,75 %) | 505,66 € | 6.067,92 € |
| Pflegeversicherung (2,4 %) | 138,70 € | 1.664,40 € |
| Summe Sozialabgaben | 1.256,94 € | 15.083,28 € |
| Summe Abzüge | 2.258,60 € | 27.103,20 € |
| Nettogehalt | 3.520,40 € | 42.244,80 € |
Arbeitgeberkosten anzeigen: 7.009,93 € pro Monat
| Bruttogehalt | 5.779,00 € | 69.348,00 € |
|---|---|---|
| + Rentenversicherung | 537,45 € | 6.449,40 € |
| + Arbeitslosenversicherung | 75,13 € | 901,56 € |
| + Krankenversicherung | 505,66 € | 6.067,92 € |
| + Pflegeversicherung | 104,02 € | 1.248,24 € |
| + Insolvenzgeldumlage (0,15 %) | 8,67 € | 104,04 € |
| Arbeitgeberkosten gesamt | 7.009,93 € | 84.119,16 € |
Ohne Umlagen U1/U2 (je nach Krankenkasse) und Beiträge zur Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft).
Berechnungsgrundlagen
- Lohnsteuer nach amtlichem Programmablaufplan 2026 (BMF), Lohnzahlungszeitraum Monat.
- Kinderfreibeträge: 0,0 (wirken nur auf Soli und Kirchensteuer)
- Vorsorgepauschale (Jahr): 13.974,00 € · zu versteuerndes Einkommen (Jahr, Lohnsteuertabelle): 54.108,00 €
- Pflegeversicherung: mit Zuschlag für Kinderlose (0,6 %)
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026: 5.812,50 € (KV/PV), 8.450 € (RV/AV) monatlich.
So wird das Nettogehalt 2026 berechnet
Vom Bruttogehalt ziehen Arbeitgeber jeden Monat zwei Arten von Abgaben ab: Steuern (Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) und den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung). Was übrig bleibt, ist das Nettogehalt, das auf Ihrem Konto ankommt.
- Sozialabgaben: Die Beiträge werden als Prozentsatz vom Brutto berechnet – höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. 2026 zahlen Sie als Arbeitnehmer rund 21 bis 22 % Ihres Bruttos an die Sozialversicherung.
- Lohnsteuer: Das Monatsgehalt wird auf ein Jahr hochgerechnet. Davon werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €), in Steuerklasse II der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €) und die Vorsorgepauschale für Ihre Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Auf das Ergebnis wird der Einkommensteuertarif 2026 angewendet; ein Zwölftel davon ist Ihre monatliche Lohnsteuer.
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer: Beide bemessen sich an der Lohnsteuer – dabei werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Der Soli fällt erst ab einer Jahreslohnsteuer von 20.350 € an, die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Länder).
Unser Rechner bildet den Lohnsteuerabzug exakt nach dem Programmablaufplan 2026 des Bundesministeriums der Finanzen ab – derselben Rechenvorschrift, die auch Lohnbuchhaltungsprogramme verwenden. Die Ergebnisse haben wir mit dem offiziellen Lohnsteuerrechner des BMF abgeglichen. Das Ergebnis entspricht dem, was Ihr Arbeitgeber monatlich einbehält; die endgültige Steuer ergibt sich erst aus der Einkommensteuererklärung, zum Beispiel wenn Sie höhere Werbungskosten haben.
Nettogehalt 2026: Beispiele von 2.000 bis 6.000 € brutto
So viel Netto bleibt 2026 bei typischen Monatsgehältern. Annahmen: gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2,9 %), 35 Jahre, ohne Kinder (in Steuerklasse I mit Pflege-Zuschlag für Kinderlose), ohne Kirchensteuer, nicht in Sachsen. Die Werte werden mit dem Rechner oben live berechnet.
| Brutto/Monat | Lohnsteuer I | Sozialabgaben I | Netto Steuerklasse I | Netto Steuerklasse III |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 88,16 € | 435,00 € | 1.476,84 € | 1.565,00 € |
| 2.500 € | 187,33 € | 543,75 € | 1.768,92 € | 1.956,25 € |
| 3.000 € | 293,08 € | 652,50 € | 2.054,42 € | 2.312,17 € |
| 3.500 € | 405,50 € | 761,25 € | 2.333,25 € | 2.628,59 € |
| 4.000 € | 524,50 € | 870,00 € | 2.605,50 € | 2.928,17 € |
| 4.500 € | 650,16 € | 978,75 € | 2.871,09 € | 3.221,09 € |
| 5.000 € | 782,41 € | 1.087,50 € | 3.130,09 € | 3.510,67 € |
| 6.000 € | 1.074,33 € | 1.284,09 € | 3.641,58 € | 4.095,25 € |
Auch Steuerklasse III ist kinderlos gerechnet (mit Pflege-Zuschlag). Mit Kindern fällt das Netto durch den niedrigeren Pflegebeitrag etwas höher aus. Klicken Sie auf einen Betrag, um ihn im Rechner anzupassen.
Steuerklassen 2026 im Überblick
Die Steuerklasse bestimmt, welche Freibeträge beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Sie ändert nichts an der Jahressteuer, sondern nur daran, wie viel davon schon unterjährig einbehalten wird.
| Klasse | Für wen? | Besonderheit |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende, Verwitwete (ab dem übernächsten Jahr) | Grundfreibetrag 12.348 € |
| II | Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt | zusätzlich Entlastungsbetrag 4.260 € (+ 240 € je weiteres Kind, auf Antrag) |
| III | Verheiratete, wenn der Partner Steuerklasse V hat oder nicht arbeitet | doppelter Grundfreibetrag (Splittingtarif) – niedrigster Abzug |
| IV | Verheiratete mit ähnlichem Einkommen | wie Klasse I; auf Antrag mit Faktor |
| V | Partner des Ehegatten in Steuerklasse III | kein Grundfreibetrag – hoher Abzug |
| VI | zweites und jedes weitere Arbeitsverhältnis | keine Freibeträge und Pauschbeträge |
Tipp: Die Kombination III/V lohnt sich vor allem, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Sie führt aber häufig zu Nachzahlungen und verpflichtet zur Steuererklärung. Auch Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld richten sich nach dem Netto – ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel kann sie erhöhen.
Sozialabgaben 2026: Beitragssätze und Bemessungsgrenzen
| Versicherung | Beitragssatz | Arbeitnehmer | BBG Monat | BBG Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 8.450 € | 101.400 € |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 8.450 € | 101.400 € |
| Krankenversicherung | 14,6 % + Ø 2,9 % | 8,75 % | 5.812,50 € | 69.750 € |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % (kinderlos 2,4 %) | 5.812,50 € | 69.750 € |
Krankenversicherung: Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % und der kassenindividuelle Zusatzbeitrag werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt 2026 auf 2,9 %; viele Kassen verlangen mehr. Tragen Sie im Rechner den Satz Ihrer Kasse ein.
Pflegeversicherung: Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 Punkte Zuschlag. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren erhalten ab dem 2. Kind 0,25 Punkte Abschlag je Kind (bis zum 5. Kind), mit fünf Kindern also 0,8 % statt 1,8 %. In Sachsen tragen Beschäftigte 2,3 % (kinderlos 2,9 %), Arbeitgeber nur 1,3 % – ein Ausgleich für den dort beibehaltenen Buß- und Bettag.
Beitragsbemessungsgrenzen: Einkommen oberhalb der Grenze ist beitragsfrei. Wer mehr als 6.450 € im Monat (77.400 € im Jahr, Versicherungspflichtgrenze) verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Wie sich der Arbeitsmarkt entwickelt, zeigt unsere Seite zur aktuellen Arbeitslosenquote.
Was ändert sich 2026 gegenüber 2025?
| Wert | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.096 € | 12.348 € |
| Kinderfreibetrag inkl. BEA (je Kind, beide Eltern) | 9.600 € | 9.756 € |
| Kindergeld je Kind und Monat | 255 € | 259 € |
| Spitzensteuersatz 42 % ab (zvE, Einzelveranlagung) | 68.481 € | 69.879 € |
| Soli-Freigrenze (Jahreslohnsteuer) | 19.950 € | 20.350 € |
| Beitragsbemessungsgrenze RV/AV (Monat) | 8.050 € | 8.450 € |
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV (Monat) | 5.512,50 € | 5.812,50 € |
| Versicherungspflichtgrenze (Jahr) | 73.800 € | 77.400 € |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV | 2,5 % | 2,9 % |
| Beitragssatz Pflegeversicherung | 3,6 % | 3,6 % |
| Gesetzlicher Mindestlohn (Stunde) | 12,82 € | 13,90 € |
| Minijob-Grenze (Monat) | 556 € | 603 € |
Für die meisten Beschäftigten gleichen sich die Änderungen weitgehend aus: Der höhere Grundfreibetrag und der verschobene Tarif senken die Lohnsteuer leicht, der höhere Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung kostet dagegen etwas mehr. Gutverdiener zahlen durch die gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen spürbar höhere Sozialabgaben.
Neu ist 2026 auch die Berechnung der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug: Die Mindestvorsorgepauschale entfällt; stattdessen werden neben Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung berücksichtigt (zusammen mit KV/PV bis höchstens 1.900 € im Jahr). Privat Versicherte können ihre tatsächlichen Beiträge zur Basisabsicherung geltend machen.
Minijob und Midijob 2026
Minijob bis 603 €
Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt 2026 auf 603 € im Monat. Brutto ist hier fast gleich netto: Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge (15 % Rente, 13 % Krankenversicherung bei gesetzlich Versicherten, 2 % Pauschsteuer). Sie selbst zahlen nur 3,6 % Eigenanteil zur Rentenversicherung – und können sich davon befreien lassen, verzichten dann aber auf Rentenansprüche.
Midijob von 603,01 bis 2.000 €
Im Übergangsbereich sind Sie voll sozialversichert, zahlen aber weniger Beiträge. Ihr Anteil wird aus einer reduzierten Bemessungsgrundlage berechnet, die knapp über der Minijob-Grenze fast bei null beginnt und bis 2.000 € auf das volle Gehalt ansteigt. Der Arbeitgeber zahlt entsprechend mehr (2026 mit Faktor F = 0,6619). Die Lohnsteuer richtet sich normal nach der Steuerklasse – in Klasse I fällt bis rund 1.430 € keine an.
Was verdient ein …? Netto nach Beruf
Das mittlere Bruttoentgelt (Median, Vollzeit) stammt aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Daraus berechnet: das Netto in Steuerklasse I (Annahmen wie in der Beispieltabelle). Mehr zu Gehalt, Aufgaben und offenen Stellen finden Sie im jeweiligen Berufsprofil.
| Beruf | Median brutto | Netto (StKl I) | Rechner |
|---|---|---|---|
| Was verdient eine Pflegefachkraft? | 4.587 € | 2.916,67 € | berechnen |
| Was verdient ein Erzieher? | 4.314 € | 2.773,12 € | berechnen |
| Was verdient ein Elektriker? | 3.935 € | 2.570,47 € | berechnen |
| Was verdient ein Kaufmann für Büromanagement? | 4.022 € | 2.617,37 € | berechnen |
| Was verdient ein Fachinformatiker? | 5.189 € | 3.226,30 € | berechnen |
| Was verdient ein Berufskraftfahrer? | 3.196 € | 2.164,54 € | berechnen |
| Was verdient ein Industriemechaniker? | 4.573 € | 2.909,37 € | berechnen |
| Was verdient ein Buchhalter? | 4.451 € | 2.845,42 € | berechnen |
Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner 2026
Wie viel Netto bleibt 2026 von 4.000 € brutto?
Bei 4.000 € brutto im Monat bleiben 2026 in Steuerklasse I rund 2.605,50 € netto (kinderlos, 35 Jahre, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9 %, ohne Kirchensteuer). In Steuerklasse III sind es rund 2.928,17 €. Kirchensteuer, Kinder, das Bundesland (Sachsen) und der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse verändern das Ergebnis.
Wie genau ist dieser Brutto-Netto-Rechner?
Die Lohnsteuer wird nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) 2026 des Bundesfinanzministeriums berechnet, nach dem auch Lohnabrechnungsprogramme arbeiten. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage stimmen in unseren Tests centgenau mit dem offiziellen Lohnsteuerrechner des BMF überein. Nicht berücksichtigt sind individuelle Freibeträge, geldwerte Vorteile (z. B. Dienstwagen), betriebliche Altersvorsorge sowie Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
Welche Steuerklasse ist für mich die richtige?
Ledige, Geschiedene und dauernd getrennt Lebende haben Steuerklasse I, Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag Steuerklasse II. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner wählen zwischen IV/IV (auch mit Faktor) und III/V. Steuerklasse VI gilt für jedes zweite und weitere Arbeitsverhältnis. Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug – die endgültige Einkommensteuer ergibt sich aus der Steuererklärung.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 € (2025: 12.096 €), für zusammen veranlagte Ehepaare auf 24.696 €. Der Kinderfreibetrag einschließlich Betreuungsfreibetrag beträgt 9.756 € je Kind, das Kindergeld 259 € im Monat.
Muss ich 2026 Solidaritätszuschlag zahlen?
Die meisten Beschäftigten zahlen keinen Soli mehr. Er fällt 2026 erst an, wenn die Jahreslohnsteuer 20.350 € übersteigt (Steuerklasse III: 40.700 €). Oberhalb dieser Freigrenze steigt er in einer Milderungszone allmählich auf 5,5 % der Lohnsteuer. In Steuerklasse I betrifft das Monatsgehälter ab etwa 7.700 € brutto (kinderlos).
Warum zahlen Kinderlose mehr Pflegeversicherung?
Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, ihr Arbeitnehmeranteil beträgt damit 2,4 % statt 1,8 %. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren erhalten ab dem zweiten Kind einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten je Kind (bis zum fünften Kind). In Sachsen liegt der Arbeitnehmeranteil jeweils 0,5 Punkte höher.
Was ist ein Midijob und wie wird er berechnet?
Ein Midijob ist eine Beschäftigung mit einem Monatsverdienst zwischen 603,01 € und 2.000 € (Übergangsbereich). Beschäftigte zahlen dort reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die an der Untergrenze bei null beginnen und bis 2.000 € auf den vollen Anteil ansteigen – bei voller Absicherung. Die Lohnsteuer wird normal nach der Steuerklasse berechnet.
Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat bzw. 7.236 € im Jahr (gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 €). Minijobber zahlen keine Steuern und nur 3,6 % Eigenanteil zur Rentenversicherung, von dem sie sich befreien lassen können.
Weiterlesen
Quellen und Hinweis
Lohnsteuer: Programmablaufplan 2026 des BMF. Sozialversicherung: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags 2026, SGB IV/V/XI.
Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Nicht berücksichtigt: individuelle Freibeträge, Faktorverfahren, geldwerte Vorteile, betriebliche Altersvorsorge, Einmalzahlungen, Versorgungsbezüge sowie Umlagen U1/U2.